– Praktisches Naturschutzhandeln muss im Einvernehmen mit den betroffenen Menschen erfolgen.
– Deshalb gilt: Knick- und Biotopschutz ja! Aber ohne „kalte Enteignung“ in Schleswig-Holstein!
– Nutzung von Biomasse muss umweltverträglich gesteuert und Technologien zur Effektivitätssteigerung gefördert werden.
– Zusammenarbeit von Naturschutz, Tourismus, Gewerbe und Landwirtschaft werden wir weiter stärken.
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