Thomas Jepsen berichtet als Ausschussvorsitzender

27.06.2019

In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Werk- und Infrastrukturausschusses berichtete Thomas Jepsen gestern im Kreistag. Hier sein ungekürzter Bericht:

 

Sehr geehrter Herr Kreispräsident, meine Damen und Herren,

ich darf Ihnen heute über die Arbeit des Werk- und Infrastrukturausschusses berichten.

Der Ausschuss ist gemäß Hauptsatzung mit den Aufgabengebieten: Servicebetrieb, Grundstücksangelegenheiten, ÖPNV, Schülerbeförderung, Abfallwirtschaft und Straßenbau befasst.

Unter dem Dach des Servicebetriebes werden die Aufgabenbereiche ÖPNV, Behindertenbeförderung im Rahmen der freigestellten Schülerverkehre, Liegenschafts- und Gebäudemanagement, Straßenbau sowie Zentraleinkauf und Vergabestelle bearbeitet. Parallel zur Haushaltsplanung empfiehlt der WIA dem Kreistag regelmäßig im Dezember den Wirtschaftsplan des Servicebetriebes als eigenständig kostenrechnende Einheit mit detaillierten, transparenten Planungen zu den einzelnen Betriebssparten. 100 Mitarbeiter mit einem Vollzeitäquivalent von 83,25 arbeiten im Servicebetrieb und der aktuelle Erfolgsplan hat ein Volumen von 26 Mio. €. Das Stammkapital von 3,4 Mio. € wird aus der Hälfte der kreiseigenen HanseWerk-Aktien gebildet, deren Dividende der Aufgabenfinanzierung dient. Unter TOP 15 werden wir uns heute noch einmal mit einer Satzungsänderung aufgrund einer Aufgabenumstrukturierung befassen.

 

Mit dem Liegenschafts- und Gebäudemanagement des Servicebetriebes ist der WIA zum großen Teil als Dienstleister für die anderen Fachausschüsse tätig. Die Verwaltungs-Fachbereiche und Fachausschüsse definieren den Raumbedarf, Servicebetrieb und Werkausschuss planen und organisieren und Hauptausschuss und Kreistag finanzieren. So geht - etwas vereinfacht dargestellt - alles Hand in Hand. Wir unterscheiden bei den Grundstücksangelegenheiten im WIA zwischen laufender Bauunterhaltung und Investitionen und werden regelmäßig über aktuelle Maßnahmen und Planungen informiert. Die Doppik des Haushaltsrechts unterscheidet sich hierbei maßgeblich von der kaufmännischen Buchführung, sodass viele Maßnahmen als laufende Unterhaltung den Kreishaushalt einmalig stark belasten und nicht über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden können. Das hat in der Vergangenheit oftmals dazu geführt, dass der Haushaltseckwert zur Bauunterhaltung von 1,3 Mio. € eng bemessen war. Aktuell ist das Budget für die nächsten 3 Jahre um 800 T€ aufgestockt und jetzt geht es eher darum, Planungskapazitäten zu organisieren und bei steigendem Preisniveau durchführende Baufirmen zu finden. Betreut werden im Kreisgebiet verteilt 9 angemietete Verwaltungsliegenschaften, überwiegend die Sozialzentren, mit knapp 6.000 m² Gesamtnutzflächen und bis zu 195 Nutzerplätzen. Dazu kommen weitere kreiseigene Liegenschaften, die nicht der originären Verwaltung dienen, wie z.B. Kreisfeuerwehrzentrale, Scheersberg, BBZ, Peter-Härtling-Schule oder die Schule am Markt. In der Kreisstadt Schleswig werden 11 Verwaltungs-Liegenschaften mit fast 26.000 m² Gesamtnutzflächen und bis zu 729 Nutzerplätzen betreut, wovon 6 Liegenschaften angemietet und 5 in Kreiseigentum sind. Diese Liegenschaften gilt es zukünftig möglichst an einem Standort zu konzentrieren, um Liegenschaftsmanagement und Verwaltungsorganisation zu optimieren. Damit werden wir uns in absehbarer Zeit befassen müssen.

Auch im Straßenbau unterscheiden wir zwischen laufender Unterhaltung und Investitionen. Die Aufgabe der laufenden Unterhaltung ist - wie mit fast allen anderen Landkreisen in Schleswig-Holstein zusammen - dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr übertragen. Zur Unterhaltung zählen alle Arbeiten der Straßenmeistereien wie z.B. Winterdienst, Bankettenpflege, Markierungen, Anlagenwartung, Entwässerungen, Schlaglöcher flicken u.v.m. Zur Finanzierung erhalten wir über das FAG 3.400,- € pro lfd. km, das macht bei 543 km Kreisstraßen 1,8 Mio. €. Wir zahlen an den LBV aber im Durchschnitt 2,3 Mio. €, haben also ein halbe Mio. € Konnexitätsdifferenz. Wir hoffen hierbei auf die Reform des FAG, wobei es sich abzeichnet, dass es für die Straßenunterhaltung zukünftig keine Vorwegabzüge mehr geben wird, sondern die Mittel über die allgemeinen Schlüsselzuweisungen bereitgestellt werden.

Straßendeckenerneuerungen oder gelegentlich auch Ausbaumaßnahmen sind Investitionen. 2015 hatten wir einen Sanierungsstau von rd. 23 Mio. € festgestellt; und um diesen abzubauen haben wir ein Instandsetzungsprogramm initiiert, wobei die damaligen Eigenmittel des Kreises von 1,7 € auf inzwischen bis zu 3,7 Mio. € jährlich erhöht wurden. Hinzu kommt die Landesförderung über das kürzlich verlängerte und optimierte GVFG und so sind in den letzten 3 Jahren über 150 km Straßendecken erneuert worden. Wenn alle Maßnahmen weiter geplant werden können und die Baukosten nicht noch weiter steigen, rechnen wir mit einem vollständig instand gesetzten Kreisstraßennetz zu Ende 2021.

Parallel zu unseren Maßnahmen hat nun auch das Land seine Finanzmittel zur Sanierung der Landesstraßen verdreifacht und in den Jahren bis 2022 werden fast die Hälfte (239 von 518 km) aller Landesstraßen-km bei uns im Kreisgebiet erneuert. Uns erwartet also eine Großbaustelle in den kommenden Jahren, die allen Straßennutzern und Anliegern viele Nerven abverlangt, aber alles zu einem guten Zweck für unsere Infrastruktur.

Und auf den Straßen ist der Bus-ÖPNV mit dem integrierten Schülerverkehr unterwegs. Wie in fast ganz Schleswig-Holstein wird die ÖPNV-Leistung auch bei uns von privaten Verkehrsunternehmen erbracht und wir stehen wie alle Aufgabenträger vor der Aufgabe, die Vorgaben der EU-Verordnung aus dem Jahr 2007 umzusetzen: Wir müssen bei Konzessionsablauf die Verkehrsunternehmen in einem Wettbewerb auswählen.

Bei den kreisübergreifenden Linien nach Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde haben wir die wettbewerbliche Vergabe an unsere Nachbarkreise übertragen. In Nordfriesland wurden die Neuvergaben erst kürzlich abgeschlossen. Unser Kreisgebiet haben wir in 3 Teilnetze mit nacheinander auslaufenden Konzessionslaufzeiten aufgeteilt.

Im Teilnetz West hatten wir uns für einen sogenannten Genehmigungswettbewerb entschieden, weil wir Budgetsicherheit haben wollten. Wir haben also ein Budget von 2,050 Mio. € jährlich vorgegeben und die Neukonzession hat das Unternehmen mit der besten versprochenen Leistung erhalten, wobei wir den Auswahlprozess kritisch betrachtet hatten. Jetzt gilt es, die versprochene Verkehrsleistung auch einzufordern und die Leistungserbringung zu kontrollieren. Nach erheblichen Startschwierigkeiten zum Betriebsstart zum Jahresanfang läuft inzwischen Vieles besser aber auch noch nicht Alles rund. Das Verkehrsunternehmen arbeitet aufgrund eines Rechtsstreites mit unterlegenen Bietern zunächst auf Basis einer vorläufigen Konzession.

Für die Teilnetze Süd und Ost haben wir das wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe gewechselt, d.h. wir schreiben Verkehrsverträge aus. Dabei gibt der Kreis die Verkehrsleistung mit Fahrplänen und diversen Qualitätsbedingungen vor, den Zuschlag erhält das günstigste Angebot. Das Wettbewerbsverfahren haben wir deshalb gewechselt, weil wir weitreichende Bedingungen - insbesondere die Personalübernahme - vorgeben und sicherstellen wollten. Für das Teilnetz Süd haben wir uns im Ausschuss also intensiv mit Fahrplangestaltung und Vertragsbedingungen befasst. Der Zuschlag für die neue 10-Jahres-Laufzeit wurde erst kürzlich erteilt und nun hoffen wir, dass der Betriebsstart zum kommenden Jahr gut gelingt.

Die Ausschreibung für das Teilnetz Ost ist jetzt aktuell in Vorbereitung und der WIA wird sich bis zum Jahresende intensiv mit der neu zu vergebenden Verkehrsleistung befassen. Dabei werden wir uns eng mit den Gemeinden, Schulträgern und Interessen aus der Region abstimmen.

Bei der Fahrplangestaltung und den Qualitätsanforderungen orientieren wir uns an den Vorgaben und Zielen unseres Nahverkehrsplans. Dieser Plan muss alle 5 Jahre neu erstellt werden und kann aber auch zwischenzeitlich fortgeschrieben werden. Mit unserem Nahverkehrsplan sind wir seit 2017 landesweit vorbildlich. Nicht nur weil wir deutliche Verbesserungen und einen Ausbau der ÖPNV-Leistungen anstreben, sondern auch weil wir im Landesteil Schleswig als landesweit einzige Gebietskörperschaften mit Nordfriesland und Flensburg zusammen kooperieren und einen gemeinsamen Nahverkehrsplan erstellt haben. Diesen Plan wollen wir auch weiter gemeinsam fortschreiben. Das wird Aufgabe des Werk- und Infrastrukturausschusses in den kommenden 2 ½ Jahren sein.

Bei der Schülerbeförderung haben wir unsere landesweite Besonderheit mit den 45 pauschalisierten Schülerbeförderungsverträgen zum Jahresbeginn beendet. Diese Pauschalverträge mussten beendet werden, denn sie waren nicht rechtskonform und hatten mit den sogenannten „Sockelbeträgen“ auch den ÖPNV querfinanziert. Mit Beendigung der Verträge wurden die Schulträger um ihren 1/3-Anteil an den Sockelbeträgen, in Summe um über 1,1 Mio. € jährlich entlastet. Jetzt werden die tatsächlich verkauften Schülerfahrkarten spitz abgerechnet. Diese Systemumstellung von der jahrelang bekannten, einfachen, pauschalen aber nicht rechtskonformen Regelung auf die landesweit einheitlich geltende Regelung hat viel Kommunikation mit den Schulträgern erfordert und der Kommunikationsbedarf scheint nicht abzubrechen. Der Kreis zahlt weiter seinen 2/3-Anteil, aber eben nicht mehr an dem bisherigen Vertragsvolumen der Pauschalverträge, sondern jetzt an den notwendigen Beförderungskosten der Schülerjahreskarten. Zu einer speziellen Folgewirkung kommen wir noch unter TOP 16.

Ob wir die generelle Elternbeteiligung weiter beibehalten, das wird ein demnächst anstehendes Thema im WIA werden. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Abschaffung der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten angekündigt.

Und dann haben wir noch das Thema Abfallwirtschaft im Werk- und Infrastrukturausschuss. Der Kreis ist Träger der Abfallentsorgung, aber die Aufgabe ist nicht durch den Kreishaushalt finanziert.

Es handelt sich um einen reinen Gebührenhaushalt und die Aufgabenerfüllung wird von der ASF geleistet. Mit dem Abfallmanagementvertrag regelt der Kreis die Aufgabenübertragung an die ASF. Mit dem Abfallwirtschaftskonzept bewerten wir Situation, Methoden, Anlagen, Einrichtungen, Maßnahmen und Ziele. Als kommunale Rechtsgrundlage für das Erfassen, Sammeln und Befördern dient unsere Abfallwirtschaftssatzung. Mit der Abfallgebührensatzung werden die Gebühren festgesetzt. Managementvertrag und Wirtschaftssatzung werden gelegentlich bei Bedarf erneuert, das Konzept wurde auch erst gerade für die nächsten 5 Jahre überarbeitet und die Gebühren werden jedes Jahr auf Basis einer Kostenkalkulation beschlossen.

2015 haben wir die Regel-Biotonne eingeführt. 2018 wurde der Recyclinghof in Kropp eröffnet. Die Gebühren konnten in den letzten 10 Jahren um rund 25% gesenkt werden und sind jetzt seit 5 Jahren stabil. Aktuell wurden gerade die Sammlungsaufträge für Rest- und Biomüll neu vergeben und die Ausschreibung der Transporte läuft. Die Kampagne #wirfuerbio - kein Plastik in die Biotonne - wurde gestartet und die ASF-Homepage wurde überarbeitet. 2020 werden wir weiter digitalisieren und ein Behälter-Ident-System installieren. Aktuell gehen wir auch in die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes und streben verstärkt Abfallvermeidung, Recycling und höhere Verwertungsquoten an. Die Abstimmungsvereinbarungen mit den Dualen Systemen müssen erneuert werden und die ASF ist hart am verhandeln, denn schließlich geht es um hohe Beträge für den Gebührenhaushalt und wir müssen am Ende im Kreistag darüber beschließen. Ende 2020 werden wir dann auch über die Sammlung von Verpackungen mittels gelber Sack oder gelber Tonne entscheiden. Mit dem neuen sogenannten „LVP-Komfortbehälter“ bieten wir bereits seit diesem Jahr ein Lagergefäß für gelbe Säcke an.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick über die Aufgabengebiete des Werk- und Infrastrukturausschusses geben und einen Eindruck davon vermitteln, was uns in letzter Zeit beschäftigt hat und was auf uns zukommt. Wir freuen uns im Ausschuss immer auf Beteiligung auch von Abgeordneten, die dem Ausschuss nicht angehören, und auf das Interesse von Bürgern, die sich für unsere Arbeit und die Themen im Werk- und Infrastrukturausschuss interessieren. Ich danke allen Ausschussmitgliedern für die stets aktive, konzentrierte und gute Zusammenarbeit sowie den Mitarbeitern aus Verwaltung, Servicebetrieb und ASF für die immer gute Unterstützung und ebenso freundliche Zusammenarbeit.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit