Kreistag wält erneut Dr. Buschmann und beschießt den Haushalt 2024

14.12.2023

Nach 2 Wahlperioden stellte sich Landrat Dr. Wolfgang Buschmann wieder zur Wahl und wurde mit überzeugender Mehrheit (47 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen) erneut zum Landrat gewählt. Wir freuen uns auf die weiterhin vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit.

Der Haushalt 2024 wurde mit großer und deutlicher Mehrheit beschlossen, im Ergebnishaushalt mit rd. 590 Mio.€ und im Finanzplan mit rd. 570 Mio.€.

Unserem Antrag, 2,25 zusätzliche Stellen mit einem Sperrvermerk zu versehen, wurde entsprochen.

Kurzfristig hatten wir noch einen Antrag eingebracht, anlässlich der im Jahr 2025 sich wiederkehrenden Erinnerung an die Schlacht von Idstedt, noch 50 Tsd. € zur Instandhaltung der Gedächtnishalle in Idstedt in den Haushalt einzustellen. Dem Antrag hatte sich dann noch weitere Parteien angeschlossen, so dass der Antrag dann mit großer Mehrheit angenommen wurde.

Auch musste der Kreistag über eine Anpassung der Abfallgebühren entscheiden.

Hier die Rede unseres Fachsprechers Stefan Meyer:

Moderate Gebührenanpassung bei den Abfallgebühren auf der Kippe? Die Abfallgebühren im Kreis Schleswig-Flensburg sollten trotz steigender Kosten nur moderat angehoben werden. Die Behandlung von Restabfall und Sperrmüll unterliegt ab 2024 der Anwendung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Dies hat zur Folge, dass bei der Verwertung der Abfälle das anfallende CO2 besteuert wird. Bei der Kalkulation wurde von 40 Euro je Tonne CO2 ausgegangen. Nach der Entscheidung der Bundesregierung, steigt der Preis nun auf 45 Euro. Damit verteuern sich unter anderem Sprit, Erdgas und Heizöl. Die Kosten für die Einsammlung der Abfälle sowie den Transport der Abfälle zu den Verwertungsanlagen werden dadurch teurer. Gleichzeitig sind die Beschaffungskosten für Fahrzeuge, Ersatzteile und Abfallbehälter, sowie die Personalkosten gestiegen. Damit ist abzusehen, dass es am Ende des Jahres zu einem Defizit im Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft kommen wird.

Dass die Steigerungen durch diese veränderten Rahmenbedingungen nun höher ausfallen, ist der Berliner Politik geschuldet und wird den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürgern treffen. Die CDU -Kreistagsfraktion, die im Aufsichtstrat der AFS seit vielen Jahren den Vorsitzenden stellt und in den letzten Wahlzeiten den Vorsitz u. stv. Vorsitz im zuständigen Werk- und Infrastrukturausschuss des Kreises inne hat, wird nun zusammen mit der Geschäftsführung der ASF nach Lösungen suchen, um das absehbare Defizit, zumindest den Geldbeutel der Gebührenzahler zu schonen.

Die Haushaltsrede des Haupt- und Finanzausschussvorsitzenden Rüdiger Wiese:

Sehr verehrter Herr Kreispräsident, sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste

Der Tagesordnungspunkt 21 untergliedert sich in die Unterpunkte a und b. Ich denke, dass es ihre Zustimmung findet, wenn ich zu beiden Punkten hintereinander vortrage und der Herr Kreispräsident dann im Anschluss einzeln abstimmen lässt.

Die Fachausschüsse haben sich in ihren jeweiligen Sitzungen eingehend mit den ihnen zugeordneten Projektportfolios befasst und dazu entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst. Bis auf das Projekt mit der Nummer „6-23 Partizipationsmobil“, für welches im Arbeits- und Sozialausschuss kein Empfehlungsbeschluss ausgesprochen wurde, wurden alle, Ihnen in der vorliegenden Fassung vorliegenden Projekte, durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2023 zur Beschlussannahme, als Teil des Leistungsportfolios für den Haushalt 2024 empfohlen.

Haushaltssatzung 2024

Wir nähern uns beim Haushaltsvolumen unaufhaltsam der 600 Millionen € Marke. Mit der heute vorliegenden Haushaltsplanung für das Jahr 2024 wird diese Marke mit rund 590 Mio nur knapp nicht erreicht.

Zur Verdeutlichung der Entwicklung 2014 HH Volumen von rund 308 Mio 2018 ein HH Volumen von rund 380 Mio

Die einzelnen Fachausschüsse haben sich in Ihren Sitzungen mit den jeweiligen Teilhaushalten und ihren entsprechenden Budgets beschäftigt. Die Ergebnisse der Beratungen sind in die weiteren Planungen eingeflossen. Zur ursprünglich vorgelegten Haushaltssatzung wurden die in den Ausschüssen erarbeiteten Änderungen und durch neue Erkenntnisse nötigen Anpassungen, mit Hilfe der sogenannten Veränderungsliste oder auch Nachschiebeliste genannt, zum Haushaltsentwurf vorgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2023 eingehend mit der vorliegenden Satzung und dem dazu gehörigen Zahlenwerk beschäftigt.

Exemplarisch seien hier die folgenden Punkte genannt:

Verschiebung Erwerb Grundstück für das Dienstleistungszentrum

Verlagerung des Jahresbeitrages für das Schleswig-Holsteinische Landestheater

Streichung des Zuschusses für das KSV Zeltlager in Weseby im Jahr 2024

Das vorhin schon angesprochene Partizipationsmobil Erhöhung Umlage Zweckverband Kommunit um rund 1 Mio € Es haben sich sowohl Haushaltsentlastungen wie aber auch Haushaltsbelastungen ergeben, wobei die Haushaltsbelastungen deutlich überwiegen, sodass sich die Erträge nur leicht, die Aufwendungen aber deutlich stärker erhöht haben.

Bevor ich auf die zukünftigen Haushaltsrisiken eingehen möchte, noch ein kurzer Blick auf die Gesamtverschuldung (d.h. aus Investitions- und Kassenkrediten):

Als ich 2013 das erste Mal in den Kreistag gewählt wurde, lag die Gesamtverschuldung bei über 81 Mio €. Über den Konsolidierungsprozess wurde die Gesamtverschuldung kontinuierlich abgebaut. Die Prognose für 2023 liegt bei 12,1 Mio €. Der Schuldenstand wird Ende 2023 somit auf unter 60 € pro Einwohner gesunken sein. Welche Risiken werden zukünftig voraussichtlich unser Handeln maßgeblich beeinflussen:

Sanierung Wikingeck: Die Sanierungskosten von 20 Mio sind bereits als Rückstellung gesichert, fehlen dann aber natürlich für andere Investitionen sollte keine Einigung mit dem Bund erzielt werden können

Krankenhausfinanzierung: Über mehrere Jahre ca. 11 Mio € zusätzlich zu den ohnehin steigenden Krankenhausfinanzierungsbeiträgen

Minderung Dividende HanseWerk AG: Auswirkungen auf ÖPNV-Betrieb und Kulturstiftung.

Ein Beispiel war ja die bereits unter TOP 15 beschlossene Übertragung der Kosten.

Geringere Kostenerstattungen nach dem Bundesteilhabegesetz Zukünftig eventuell geringere Erstattungen

Finanzausgleichsgesetz Unsicherheiten beim FAG!! Möglicherweise geringere Erträge von mehreren Millionen € pro Jahr. Die Finanzparameter dazu werden in 2024 erarbeitet. Weitere Entwicklungen konnten der Präsentation zum Haushaltsentwurf 2024 entnommen werden.

An dieser Stelle möchte ich insbesondere Markus Winter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit danken. Auch dieser Haushalt ist nach meiner Überzeugung wieder planerisch konservativ aufgestellt. Mein Dank gilt aber auch allen Fachbereichen und Ausschüssen, die sich mit den Teilhaushalten eingehender befasst haben und wir dadurch heute ein abgestimmtes beschlussreifes Zahlenwerk vorliegen haben.

Nun aber zurück zur vorliegenden Haushaltssatzung 2024 die heute beschlossen werden soll. Die Zahlen und Änderungen sind ja über das SD-Netz zugänglich. Die Personalkosten für die Stellen, die in der Nachschiebeliste aufgeführt sind, wurden hier aber nur für ein halbes Jahr gerechnet.

Lassen sie mich noch darauf hinweisen, dass der HFA diese vorliegende Satzung bei einer Enthaltung Einstimmig empfohlen hat. Wobei der Stellenplan nicht, ich betone nicht mit beschlossen wurde. Ich habe aber jetzt Signale empfangen, dass es wohl doch zu einer mehrheitlich mitgetragenen Lösung kommen kann. Dazu dann gleich mehr.

Zur Höhe der Kreisumlage so viel, sie soll bei einem Satz von 36,32 % verbleiben. Zur Überprüfung der Kreisumlage fanden, wie mit dem Gemeindetag vereinbart, Anfang Dezember erste Gespräche mit den Kommunen über die Höhe der Kreisumlage statt. Dies kann dazu führen, die Kreisumlage zu senken. Eventuell auch rückwirkend für 2024.

Weitere Gespräche werden im neuen Jahr geführt. Wobei die Stellen im FB 2 Bürgerservice (0,75), Organisationsmodellierung DLZ (1,00) und Betriebliches Gesundheitsmanagement (0,5) aus der unter Sperrvermerk gestellt werden sollen.

Folgender Vorschlag wurde gemeinsam mit Herrn Winter erarbeitet: Neu eingefügt wird der § 6 mit folgendem Inhalt: „Folgender § 6 wird neu eingefügt: Bezüglich der in den Stellenplan 2024 neu aufgenommenen Stellen werden folgende Freigabevorbehalte ausgebracht: 1. 0,75 VZÄ, FB 2, Bürgerservice, Freigabe durch Haupt- und Finanzausschuss 2. 1,00 VZÄ, FB 2, Projektleitung Organisationsmodellierung, Freigabe durch Haupt- und Finanzausschuss 3. 0,50 VZÄ, FB 2, FD Kultur und Entwicklung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Freigabe durch Haupt- und Finanzausschuss