Schulbegleitung nimmt ein nicht mehr händelbares Ausmaß an

18.09.2019

600 Schulbegleitungen aufgrund sozial und/oder emotionaler Auffälligkeiten werden bis zum Jahresende prognostiziert, am 31.12.2018 waren es 358. Hierfür ist die Jugendhilfe zuständig. Neben der Frage nach der Finanzierung stellt sich auch die Frage, wo sollen die Personen herkommen, die die 10 bis 25 Stunden pro Woche neben dem Schüler/der Schülerin sitzen sollen. Bei rund 6000 Schülerinnen und Schülern in dem betreffenden Alter hat jede/r Zehnte einen Schulbegleiter. Da ist nicht nur die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, von Qualität kann schon gar keine Rede mehr sein. Es soll Klassen geben in denen sieben Schulbegleiter sitzen, da ist dann sogar der Raum zu klein. Selbstverständlich handelt es sich bei der Ablehnung von zusätzlichen Stellen zur Bearbeitung der Anträge auf Schulbegleitung nicht um Kinder, die aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung einen Unterstützungsbedarf haben, also nicht um Rollstuhlfahrer, wie suggeriert wurde. Diese erhalten wie gewohnt über die Sozialhilfe ihre Begleitungen.

Um die dramatisch steigende Anzahl an Schulbegleitungen zu bewältigen braucht es andere Lösungen. Schon bei der Organisationsuntersuchung des Fachbereiches Jugend und Familie im Jahr 2016/17 wurden die Aufwendungen für die Schulbegleitungen als ein zu bearbeitender ‚big point‘ beschrieben. Empfehlungen wurden mit auf den Weg gegeben, u.a. sollten die Vertragsverhandlungen mit den freien Trägern zu Einsparungen führen, die Fallzahlen sollten reduziert werden und es wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, das System Schule mitzunehmen, um mit neuen Konzepten bessere Inklusionsarbeit zu leisten.

Fairerweise muss erwähnt werden, dass das Land zu Zeiten der Küstenkoalition (SPD,SSW und Grüne) durch die Abschaffung von Förderschulen mit dazu beigetragen hat, dass von Teilhabe beeinträchtigte Kinder an Regelschulen unterrichtet werden. Nun sind aber auch nicht alle Kinder, die eine Teilhabeeinschränkung haben per se Förderschüler. Inklusion bedeutet, dass in der Regel gemeinsam mit Gleichaltrigen die Schule besucht wird.

Im Kreis nehmen derzeit vier Schulen an einem Modellkonzept teil; dies sind Eggebek, Munkbrarup/Langballig, Sieverstedt und Steinbergkirche/Sterup. Hier laufen die Evaluationen. Nach Meinung des Facharbeitskreises für Jugend und Familie der CDU sowie der gesamten CDU-Fraktion ist der eingeschlagene Weg der Richtige; hier sollten unbedingt weitere Standorte von profitieren können. An diesen Standorten wird keine 1:1 Schulbegleitung mehr beantragt (nur im besonderen Einzelfall möglich), stattdessen wird mit einem zugeteilten Budget gearbeitet, wobei die Kinder mit einer Diagnose speziell gefördert werden. Einige Fälle können zudem durch den präventiven Ansatz von vorneherein aufgegriffen werden. Verbunden mit einer finanziellen Förderung durch den Kreis ist zwingend die Kooperation mit Schulassistenten, Schulsozialarbeitern und Lehrkräften vorgeschrieben. Der ganz große Vorteil wäre, wenn Kinder gar nicht erst durch Gutachten stigmatisiert werden, sondern ihre Unterstützung bekommen, sobald nötig.