
In den letzten Wochen wurde noch einmal deutlich, dass der steigende Bedarf an Schulbegleitungen im Kreis Schleswig-Flensburg uns vor große finanzielle und organisatorische Herausforderungen stellt. Aus Sicht der CDU-Fraktion, ist die bisherige Verfahrensweise auf Dauer nicht zielführend.
Durch das in vier Schulen erprobte Modellprojekt, welches nicht ausschließlich die Eins-zu-Eins-Betreuung, sondern eine situationsabhängige Unterstützung vorsieht, ergibt sich eine nachhaltige Alternative zu der bisherigen Vorgehensweise.
Schulbegleitung im Modellprojekt:
Kinder, Lehrer und Eltern:
Ein langwieriges, zeitaufwendiges und für Kinder und ihre Eltern oft stigmatisierendes Anerkennungsverfahren nach § 35 a SGB VIII ist für Familien bisher der erste Schritt, um Anspruch auf eine Schulbegleitung zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits diverse Probleme im schulischen Bereich aufgetreten und ggf. auch innerhalb der Familie.
Das Projektmodell vermeidet jegliche Stigmatisierung von hilfsbedürftigen Familien und favorisiert stattdessen einen präventiven, situativen Ansatz. Das heißt, dass die Schulbegleiter/innen den Schulen nach einem festen Personalschlüssel bereitgestellt werden. Diese sind bei Bedarf sofort verfügbar und kennen alle an der Schule beschäftigten Personen und pädagogischen Ressourcen. Der Bedarf kann so mit wenig Aufwand gedeckt werden. Langwierige Diagnoseverfahren und die damit einhergehende Verwaltungsarbeit entfallen. Sollte das Kind einen geringeren oder keinen Unterstützungsbedarf mehr haben, kann die Maßnahme angepasst werden. Das Niedrigschwellige, breitgestreute Hilfsangebot erspart Kindern und Eltern somit das „Gefühl des Versagens.“ Die Hilfe kommt schnell und zielgerichtet bei den Hilfsbedürftigen an und ist zudem präventiv.
Gemeinsame Fortbildung von Schulbegleitungen und Lehrkräften zu Themen wie „Gewalt unter Kindern“ o.ä., tragen dazu bei, dass das gesamte System gestärkt wird und das Problembewusstsein für die betroffenen Kinder von beiden Seiten wächst.
Das „System-Schule“ ist ausgesprochen sensibel. Kinder - besonders jene, welche Unterstützung beanspruchen - reagieren empfindlich auf schulfremde Personen. Durch das Modellprojekt sind alle Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter den Kindern bekannt. Sollte eine Schulbegleitung besser zu einem bestimmten Kind passen als ein anderer, ist eine kurzfristige Anpassung möglich. Auch Eltern jener Kinder, welche keine Schulbegleitung brauchen, wissen wer mit ihren Kindern den Vormittag verbringt oder auf eine Klassenfahrt fährt.
Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter:
Durch das „Projektmodell“ wird die Attraktivität des Berufes der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter erheblich gesteigert. Die regelmäßigen Absprachen, Reflexionen und Kooperationen mit anderen an dem „System-Schule“ Beteiligten erhöhen die Professionalität aller.
Gemeinsame Teambesprechungen sorgen für einen möglichst effektiven Einsatz der personellen Ressourcen. Krankheitsvertretungen werden intern geregelt. Bei Bedarf kann die Zeit am Kind erhöht oder verringert werden. Bei vielen Kindern ist eine Schulbegleitung je nach Unterrichtssituation anders gefordert. Das heißt, ein Kind, welches beispielsweise in Phasen der Gruppenarbeit besonders viel Unterstützung braucht, kann eine Schulbegleitung in Phasen der Einzelarbeit als störend empfinden. In solchen Situationen besteht die Möglichkeit, dass sich die Schulbegleitung einem anderen Kind mit einem anderen Bedarf zuwendet.
Der Einsatz der personellen Ressourcen kann durch regelmäßigen Teamsitzungen und Absprachen so koordiniert werden, dass die Anzahl der Schulbegleitungen je Schule sinkt und die Effizienz der eingesetzten Mittel erheblich steigt.
Der Schulträger:
Durch das Auswahlverfahren der Schulbegleitungen, in einem durch den Schulträger gesteuerten Gremium, sind alle Beteiligten involviert. Weiter werden aufwendige parallele Verwaltungsstrukturen eingespart.
Als Ansprechpartner für die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter stellt der Schulträger das ohnehin an der Schule beschäftigte Fachpersonal zur Verfügung.
Der Kreis:
Für den Kreis Schleswig-Flensburg bedeutet das neue Modell vor allem finanzielle und auch organisatorische Planungssicherheit.
Die benötigten Stellen können langfristig besetzt werden. Eine Dynamisierung der Personalkosten sorgt auch in Zukunft für attraktive Arbeitsplätze. Die Kreisverwaltung selbst wird durch die sinkende Zahl der neuen Anträge entlastet.
Fazit:
Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Das bisherige Verfahren ist aus vielfacher Sicht ungeeignet, eine wachsende Anzahl von Kindern im Schulalltag zu unterstützen und ihnen somit die Teilhabe zu ermöglichen.
Das erprobte Projektmodell zeigt an vier Schulen, dass es eine Alternative für die Zukunft ist und für alle deutliche, sowie nachweisliche Vorteile aufweist.
Das Modellprojekt sollte auf weitere Schulstandorte ausgeweitet werden.
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